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Warum Hausaufgaben?




Zweck:  

-Einüben der im Unterricht gewonnenen Fähigkeiten und Fertigkeiten, vertiefen von   Einsichten und Erfahrungen, Anwenden fach- und sachgerechter Arbeitsweisen

Nachfolgenden Unterricht durch  Erkungen, Sammeln, Beobachten, Erproben, Einlesen u.a. vorbereiten

Gewöhnung an regelmäßige und gewissenhafte Pflichterfüllung

Information der Lehrkraft über den Erfolg des Unterrichts und den Kenntnisstand der Schüler 

(§ 42/49 VSO)


Die Erledigung von Hausaufgaben durch die Schüler ist Pflicht, schriftliche Mitteilung an die Erziehungsberechtigten und Anordnung einer Nacharbeit bei fortgesetzter Nichtbefolgung (Art. 56 BayEUG, §6 VSO-F)


Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und aus methodischen Gründen notwendig und sinnvoll sein, sie werden nicht automatisch am Ende jeder Unterrichtsstunde gestellt


Hausaufgaben müssen von einem durchschnittlich begabten Schüler in der vorgegebenen Zeit (Grundschule 1 Std) bearbeitet werden können.

Der Klassenleiter nimmt Absprache mit den anderen unterrichtenden Lehrkräften, um eine Überlastung der Schüler zu vermeiden

Sonntage, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.

(§ 3 LDO)


Mitarbeit der Erziehungsberechtigten:

Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, für pünktliche und gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten und der von der Schule gestellten Anforderungen besorgt zu sein, hinsichtlich der Hausaufgaben also:

Beaufsichtigung und Kontrolle, aber nicht regelmäßige Hilfe

Positives Interesse an Hausaufgaben zeigen

Notwendigkeit störungsfreier Arbeitsatmosphäre und richtige Wahl der Arbeitszeit

Angemessene Arbeitsmethoden

Ausreichende Spiel- und Entspannungsphasen

Mithilfe in Form von Mitarbeit entspricht nicht dem Sinn von Hausaufgaben

(Art. 76 BayEUG)