Warum Hausaufgaben?
Zweck:
-Einüben der im Unterricht gewonnenen Fähigkeiten und Fertigkeiten, vertiefen von Einsichten und Erfahrungen, Anwenden fach- und sachgerechter Arbeitsweisen
Nachfolgenden Unterricht durch Erkungen, Sammeln, Beobachten, Erproben, Einlesen u.a. vorbereiten
Gewöhnung an regelmäßige und gewissenhafte Pflichterfüllung
Information der Lehrkraft über den Erfolg des Unterrichts und den Kenntnisstand der Schüler
(§ 42/49 VSO)
Die Erledigung von Hausaufgaben durch die Schüler ist Pflicht, schriftliche Mitteilung an die Erziehungsberechtigten und Anordnung einer Nacharbeit bei fortgesetzter Nichtbefolgung (Art. 56 BayEUG, §6 VSO-F)
Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und aus methodischen Gründen notwendig und sinnvoll sein, sie werden nicht automatisch am Ende jeder Unterrichtsstunde gestellt
Hausaufgaben müssen von einem durchschnittlich begabten Schüler in der vorgegebenen Zeit (Grundschule 1 Std) bearbeitet werden können.
Der Klassenleiter nimmt Absprache mit den anderen unterrichtenden Lehrkräften, um eine Überlastung der Schüler zu vermeiden
Sonntage, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.
(§ 3 LDO)
Mitarbeit der Erziehungsberechtigten:
Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, für pünktliche und gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten und der von der Schule gestellten Anforderungen besorgt zu sein, hinsichtlich der Hausaufgaben also:
Beaufsichtigung und Kontrolle, aber nicht regelmäßige Hilfe
Positives Interesse an Hausaufgaben zeigen
Notwendigkeit störungsfreier Arbeitsatmosphäre und richtige Wahl der Arbeitszeit
Angemessene Arbeitsmethoden
Ausreichende Spiel- und Entspannungsphasen
Mithilfe in Form von Mitarbeit entspricht nicht dem Sinn von Hausaufgaben
(Art. 76 BayEUG)